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Gema-Gebühren

 Leider gab es in der Vergangenheit bei einigen Bläsergruppen bereits Probleme mit der GEMA.

Hier zusammengefasst die wichtigsten Bestimmungen für Jagdhornbläsergruppen:

Grundsätzlich ist die öffentliche Aufführung jeglicher Musik GEMA-pflichtig.

Die Deutschen Jagdsignale, auch mit Zusatzstimmen für Parforce-hörner in B (R. Stief), sind nicht schutzfähig und damit GEMA-frei! Die überlieferten Signale werden dem Bereich der freien Volksmusik zugeordnet. Die GEMA erhebt dafür keine Aufführungsgebühren.

Alle andere Jagdmusik (Märsche, Fanfaren, Spielstücke, Hubertusmesse usw.) ist GEMA-pflichtig.

Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten des Komponisten und bis zu 70 Jahren nach seinem Tod.

 Bei öffentlichen Aufführungen, das sind in der Regel Veranstaltungen mit Bewirtschaftung und/oder Eintrittsgebühren, müssen die zur Aufführung kommenden Musikstücke vorher der GEMA gemeldet werden (auch die GEMA-freien Jagdsignale!) Hierfür gibt es ein Formblatt "Musikfolge". Auf der Internetseite der GEMA können Sie dieses Formblatt herunterladen und sich über die Tarife informieren. Die Beweislast liegt beim Veranstalter.

Erfährt die GEMA von einer vorher nicht angemeldeten öffentlichen Veranstaltung, erfolgt die Gebührenberechnung anhand der Größe der Veranstaltung zuzüglich eines Aufschlages von 100 %.
es

Ein ganz besonderes Dankeschön sagen wir Frau Sigrid Stief, Ladenburg, die in Sachen GEMA wertvolle Hilfe geleistet und grundlegende Dinge, das Jagdhornblasen betreffend, mit der Hauptverwaltung der GEMA in München abgeklärt hat.
 

 

Landesbläserobmann Jürgen Keller  | kellerjagdhorn@t-online.de