Home-Titel
Aktuelle Infos
Aus- u. Fortbildung
Bläsergruppen
Ehrennadeln
FAQ
Forum
Gästebuch
GEMA
Kontakt-Formular
Links ins Internet
Newsletter
Noten und Literatur
Termine
Wettbewerbe
Wetterstation
Impressum

Gema-Gebühren

 Leider gab es in der Vergangenheit bei einigen Bläsergruppen bereits Probleme mit der GEMA.

Hier zusammengefasst die wichtigsten Bestimmungen für Jagdhornbläsergruppen:

Grundsätzlich ist die öffentliche Aufführung jeglicher Musik GEMA-pflichtig.

Die Deutschen Jagdsignale, auch mit Zusatzstimmen für Parforce-hörner in B (R. Stief), sind nicht schutzfähig und damit GEMA-frei! Die überlieferten Signale werden dem Bereich der freien Volksmusik zugeordnet. Die GEMA erhebt dafür keine Aufführungsgebühren.

Alle andere Jagdmusik (Märsche, Fanfaren, Spielstücke, Hubertusmesse usw.) ist GEMA-pflichtig.

Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten des Komponisten und bis zu 70 Jahren nach seinem Tod.

Öffentliche Aufführungen, das sind "Veranstaltungen außerhalb der Familie", in der Regel mit Bewirtschaftung und/oder Eintrittsgebühren, müssen mindestens drei Tage vorher der regional zuständigen GEMA mit dem Formular "Musiknutzung bei Veran-staltungen" gemeldet werden. Zeitgleich, oder erst nach der Veranstaltung, müssen  dann die aufgeführten Musikstücke (auch die GEMA-freien Jagdsignale!) auf dem Formblatt "Musikfolge" der GEMA gemeldet werden. Auf der Internetseite der GEMA können Sie diese Formblätter herunterladen und sich über die Tarife informieren. Die Beweislast liegt beim Veranstalter.

Erfährt die GEMA von einer vorher nicht angemeldeten öffentlichen Veranstaltung, erfolgt die Gebührenberechnung anhand der Größe der Veranstaltung zuzüglich eines Aufschlages von 100 %.
es

Ein ganz besonderes Dankeschön sagen wir Frau Sigrid Stief, Ladenburg, die in Sachen GEMA wertvolle Hilfe geleistet und grundlegende Dinge, das Jagdhornblasen betreffend, mit der Hauptverwaltung der GEMA in München abgeklärt hat.
 

 

Landesbläserobmann Jürgen Keller  | kellerjagdhorn@t-online.de